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Aufruf zur Kandidatur als Vertrauensperson

Jeder Mitarbeiter darf sich als Kandidat für das Amt der Vertrauensperson der Schwerbehinderten melden. Die Vertrauensperson oder die beiden Stellvertreter müssen selbst nicht schwerbehindert sein. Es reicht die Bereitschaft, sich für deren Belange einzusetzen.

Die Aufgaben im einzelnen sind:
- Beratung und Unterstützung der schwerbehinderten MitarbeiterInnen
- Zusammenarbeit mit der MAV, dem Integrationsfachdienst (idf) und dem Dienstgeber
- regelmäßige Teilnahme an den MAV-Sitzungen
- Mitarbeit im Betrieblichen Eingliederungs-Management  (BEM)

Der Dienstgeber stellt die Vertrauensperson für die notwendige Zeit frei. Die volle Kostenübernahme für Büromaterial, Fortbildungen usw. ist im notwendigen Umfang selbstverständlich. Durch die Einbindung in die MAV-Arbeit und dem ifd sind starke fachliche und persönliche Unterstützung gegeben.

Falls Sie sich eine Kandidatur überlegen können Sie sich gerne im MAV-Büro beim Wahlvorstand melden: Wolfgang Keller, Claudia Ott, Dieter Engelhardt