Die aktuelle Amtsperiode läuft noch bis 31. August 2018. Berechtigt sind Gewerkschaften, die nach ihrer Satzung für den Bereich der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen örtlich und sachlich zuständig sind, teilt die Diözese Würzburg im Amtsblatt mit. Gewerkschaften, die sich beteiligen möchten, müssen ihr Interesse bis zum 16. Dezember 2016 der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen mitteilen. Seit dem 1. Mai 2016 ist mit dem Inkrafttreten der neuen Ordnung für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen und der neuen Entsendeordnung auch das Mitwirken von Gewerkschaften im kirchlichen Bereich möglich geworden. Interessierte Gewerkschaften melden sich bei: Vorsitzender Johannes Reich, Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen, Geschäftsstelle, Spenglergäßchen 1, 86152 Augsburg.
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