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KAB fordert Kurswechsel in der Rente

(POW) Eine Sockelrente für alle Bürger unabhängig von der eigenen Erwerbsbiographie und ohne Bedarfsprüfung fordert die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Bistum Würzburg. „Immer mehr berufstätige Menschen sind arm trotz Arbeit“, schreibt die KAB in einer Pressemitteilung. Das habe weitreichende Folgen, denn wer wenig verdiene, erhalte später auch wenig Rente. Die KAB spricht sich deshalb für das „Cappuccino“-Rentenmodell der katholischen Verbände aus.

Das derzeitige Rentensystem sei insgesamt für zukünftige Generationen nicht armutsfest, schreibt die KAB. Von Altersarmut besonders betroffen seien insbesondere Langzeitarbeitslose und diejenigen, die für Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen die Erwerbsarbeit reduzieren oder gar für längere Zeit unterbrechen müssen. Dazu zählten auch jene Beschäftigten, die unfreiwillig nur befristete beziehungsweise Teilzeitstellen oder niedrig entlohnte Arbeit finden.

Schwierig an der aktuellen Rentenpolitik sei aus Sicht der KAB auch, dass die Rentenversicherung derzeit nur aus Beitragsmitteln der Arbeitgeber und Arbeitnehmer die sogenannte Mütterrente zahle. Die jüngste Veränderung im Jahr 2014 belaste die Rentenversicherung mit rund 6,5 Milliarden Euro jährlich. Kindererziehung und Leistungen für Familien seien aber gesamtgesellschaftliche Aufgaben und müssten über Steuern finanziert werden.

Das „Cappuccino-Rentenmodell“ basiert nach Aussage der KAB auf drei Stufen: Die über Beiträge auf alle positiven Einkünfte finanzierte Sockelrente sichert das Existenzminimum ohne Bedürftigkeitsprüfung für alle Bürger und unabhängig von der Erwerbsbiographie. Alle Steuerpflichtigen zahlen Beiträge entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit für die Sockelrente ein und erhalten diese auch im Alter. Die Arbeitnehmerpflichtversicherung, die heutige gesetzliche Rentenversicherung, wird zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut, in die alle Erwerbstätigen Beiträge einzahlen und im Alter entsprechende Rentenleistungen erhalten. Für Kindererziehung werden sechs Jahre pro Kind angerechnet, Erwerbsminderung ist weiterhin abgesichert. Darüber hinaus findet ein jährliches Rentensplitting zwischen den Ehepaaren statt, Hinterbliebenenrenten gibt es nur noch für die Kinder. Die obligatorische betriebliche Altersvorsorge, die vom Arbeitgeber finanziert wird, sei ein weiterer Beitrag zu einer gerechteren Rente. Eine staatlich unterstützte private Vorsorge könne helfen, den Lebensstandard zu sichern.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.kab-wuerzburg.de. Mehr zur Kampagne „Sie planen Deine Altersarmut“ unter www.sie-planen-deine-altersarmut.de.